{"id":177,"date":"2018-09-11T12:05:22","date_gmt":"2018-09-11T10:05:22","guid":{"rendered":"http:\/\/agrarimmobilien-kluender.de\/?page_id=177"},"modified":"2021-06-13T17:25:36","modified_gmt":"2021-06-13T15:25:36","slug":"maklerbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/agrarimmobilien-kluender.de\/?page_id=177","title":{"rendered":"Maklerbedingungen"},"content":{"rendered":"[vc_row][vc_column][vc_column_text]<strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><strong>1 &#8211; Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge und Rechtsgesch\u00e4fte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verk\u00e4ufer einer Immobilie sein als auch der K\u00e4ufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 &#8211; Zustandekommen des Maklervertrages<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Expos\u00e9). In diesem Falle kommt der Maklervertrag m\u00fcndlich und konkludent zustande. Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande. Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 &#8211; Vollmacht des Verk\u00e4ufers<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der Verk\u00e4ufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle beh\u00f6rdlichen Akten als auch gegen\u00fcber dem WEG-Verwalter zur Aus\u00fcbung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigent\u00fcmer zustehen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 &#8211; Vorkenntnis<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als urs\u00e4chlich f\u00fcr den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu gen\u00fcgt ein Schreiben, E-Mail oder Telefax an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 &#8211; Verbot der Weitergabe von Informationen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>S\u00e4mtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erh\u00e4lt, sind nur und einzig und allein f\u00fcr ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdr\u00fccklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verst\u00f6\u00dft der Kunde gegen diese Verpflichtung und schlie\u00dft ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegen\u00fcber dem Makler Schadensersatz in H\u00f6he der vereinbarten Provision zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer zu leisten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 &#8211; Doppelt\u00e4tigkeit des Maklers<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als auf K\u00e4ufer provisionspflichtig t\u00e4tig werden. Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder f\u00fcr den Vermieter oder nur f\u00fcr den Mieter provisionspflichtig t\u00e4tig sein.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 &#8211; Ersatzgesch\u00e4ft, Folgegesch\u00e4ft<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Sollte anstelle des urspr\u00fcnglich angestrebten Gesch\u00e4ftes ein anderer Hauptvertrag \u00fcber ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegen\u00fcber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet. Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen. Desweiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 &#8211; Maklerprovision<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Kauf:<\/strong> Der K\u00e4ufer und der Verk\u00e4ufer haben nach Abschluss eines Kaufvertrages eine Vermittlungs- bzw. Nachweisgeb\u00fchr in H\u00f6he von 3% des Gesamtkaufpreises zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Makler ist \u00fcber den Beurkundungstermin zu informieren und hat das Recht anwesend zu sein.<\/p>\n<p><strong>Vermietung\/Verpachtung:<\/strong> Mieter\/P\u00e4chter und Vermieter\/Verp\u00e4chter haben nach Abschluss eines Miet-\/Pachtvertrages eine Nachweisgeb\u00fchr in H\u00f6he von einer Jahresmiete\/-pacht zu zzgl. 3% des Wertes von \u00dcbernahmekapital (Inventar, Feldinventar, Viehbestand, Maschinen, Zubeh\u00f6r), jeweils zuz\u00fcglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Makler erh\u00e4lt eine Kopie des Miet-\/Pachtvertrages nebst Inventarlisten.<\/p>\n<p>Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) f\u00e4llig.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 &#8211; Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Sollte der gew\u00fcnschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erf\u00fcllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 &#8211; Pauschaler Aufwendungsersatz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in H\u00f6he von 10% der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verst\u00f6\u00dft, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 11 &#8211; Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schlie\u00dft der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10% der vereinbarten Provision zu verg\u00fcten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 &#8211; Provisionsanspruch bei nachtr\u00e4glicher Aufhebung des Hauptvertrages<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der Provisionsanspruch des Maklers entf\u00e4llt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachtr\u00e4glich aufgehoben oder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 &#8211; R\u00fcckfragepflicht<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die M\u00f6glichkeit gegeben werden zu pr\u00fcfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungst\u00e4tigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verk\u00e4ufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler f\u00fcr die Dauer von 24 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14 &#8211; Haftung, Haftungsbegrenzung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben nicht auf deren Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit gepr\u00fcft. Er hat die Angaben weitergegeben, die er vom Verk\u00e4ufer oder Vermieter\/Verp\u00e4chter oder einem beauftragten Dritten erhalten hat. Es ist daher Aufgabe des Kunden, die Angaben zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fcr die Richtigkeit der Angaben \u00fcbernimmt der Makler keine Haftung.<\/p>\n<p>Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Verhalten begrenzt. Nur f\u00fcr den Fall der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, haftet der Maker auch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 15 &#8211; Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Auftragnehmerin erhebt vom Auftraggeber Daten ausschlie\u00dflich zum Zweck der Vertragsdurchf\u00fchrung, zur Erf\u00fcllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschlie\u00dflich im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten statt. Die Daten werden gem. der gesetzlichen Pflichten gespeichert und gel\u00f6scht, sobald sie f\u00fcr den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 16 &#8211; Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Handelt es sich beim Erwerber bzw. Mieter um einen Verbraucher im Sinne von \u00a7 13 BGB, hat dieser das Recht, den Maklervertrag binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gr\u00fcnden zu widerrufen.<\/p>\n<p>Erfolgt ein Widerruf, obwohl der Makler bereits f\u00fcr den Verbraucher t\u00e4tig geworden ist, schuldet der Verbraucher bei erfolgreicher Maklerleistung gleichwohl die vereinbarte Maklerprovision als Wertersatz. dass er den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gr\u00fcnden widerrufen kann<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 17 &#8211; Schriftform<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen des Maklervertrages sind, auch wenn sie bereits m\u00fcndlich getroffen wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich festgelegt und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind. Dies gilt mit Ausnahme von Verbrauchervertr\u00e4gen auch f\u00fcr den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 18 &#8211; Gerichtstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne des HGB so ist der Gerichtsstand Montabaur.<\/p>\n<p>Erf\u00fcllungsort ist 56479 Seck.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 19 &#8211; Salvatorische Klausel<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchf\u00fchrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen unber\u00fchrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchf\u00fchrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am n\u00e4chsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchf\u00fchrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass sich der Vertrag als l\u00fcckenhaft erweist.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[vc_row][vc_column][vc_column_text]Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a01 &#8211; Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge und Rechtsgesch\u00e4fte zwischen dem Makler und dem Kunden. 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